Die Händigkeit ist dem Menschen zwar angeboren, aber oft kommt es gerade bei aufgeweckten Kindern durch Nachahmung von Familienmitgliedern und Freunden zur Umschulung auf die nicht dominante Hand. Da solche Selbstumschulungen meist zwischen dem 2. und 3. Lebensjahr stattfinden, werden sie selten bemerkt. Umschulungsfolgen können sein: Gedächtnisstörungen, Konzentrationsschwierigkeiten, Lese-Rechtschreib-Störungen, Links-Rechts-Unsicherheiten, feinmotorische Probleme, Sprachstörungen......
Infotext von Judith Bremer: Die Sache mit dem Schönen Händchen 2021
Informationen für Eltern und alle Interessierte: Flyer_Rechtshaendig-oder-linkshaendig_2023
Informationen für LehrerInnen: IQSH-Flyer_Rechtshaendig-oder-linkshaendig_fuer-LehrerInnen_2020
Ein wichtiger Tipp von Frau Bremer zur
Rückschulung bei umgeschulter Händigkeit
Kindern im Rückschulungsprozess kann mit Anwendung dieses Paragraphen enorm geholfen werden (Zeitverlängerungen bei Arbeiten, zeitweise Benotung ausschließlich über mündliche Leistungen....). Den Zusatz..."zum Beispiel Armbruch" gibt es nur im schleswig-holsteinischen und im hessischen Gesetz!
http://www.schulrecht-sh.de/texte/n/nachteilsausgleich.htm - unter Nachteilsausgleich
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